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Ein Service der |
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Leistungen der betrieblichen Altersversorgung / Direktversicherung (Renten und Kapitalabfindungen) werden für die Bemessung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen, sofern der Versicherte Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Darüber hinaus werden die Leistungen auch bei der Bemessung der Einkommensteuer berücksichtigt (nachgelagerte Besteuerung). |
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Die Darstellung dient ausschließlich der Illustration möglicher Steuervorteile im Jahr der Berechnung. Bitte berücksichtigen Sie, daß die genaue Berechnung des Steuervorteils erst am jeweiligen Jahresende möglich ist. * Entgeldumwandlungen bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sind bis zum Rentenalter von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit. |
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Weitere Informationen erhalten Sie bei: |
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Steuern sparen mit Direktversicherung, private Altersvorsorge, betriebliche Altersversorgung, Gehaltsumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, private Rentenversicherungen durch Entgeldumwandlung. |
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